Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Bereich Breitenausbildung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Wittmund e.V.
Heske Daneker
Erste-Hilfe
Tel.: 04462 5414-50
Fax: 04462 23510
E-Mail: h.daneker@drk-wittmund.de
DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Finkenburgstraße 9
26409 Wittmund
1. Anmeldung
1. Zur Teilnahme an den Erste Hilfe Kursen bedarf es einer Anmeldung online, per E-Mail, Fax, Post oder persönlich.
2. Durch die schriftliche Bestätigung des DRK Kreisverbandes Wittmund e.V. wird die Anmeldung verbindlich.
3. Die AGB sind auf der Homepage, des DRK Kreisverband Wittmund e.V. einzusehen und werden durch die Anmeldung akzeptiert.
4. Die Mindestteilnehmerzahl eines Erste Hilfe Kurses in den Räumlichkeiten des DRK Kreisverband Wittmund e.V. beträgt 10 Teilnehmer.
2. Zahlungsbedingungen
1. Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des DRK Kreisverbandes Wittmund e.V.
2. Die fällige Lehrgangsgebühr ist im jeweiligen Lehrgang beim Kursleiter bar zu bezahlen. Dies gilt nicht für Ersthelfer, die durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden, sowie für Firmenkurse.
3. Ersthelfer im Betrieb müssen das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften bis zu Beginn der Aus- bzw. Fortbildung im Original und vollständig ausgefüllt abgeben. Kopien werden nicht akzeptiert.
4. Sollte das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften nicht bis spätestens 2 Wochen nach Lehrgangsende dem DRK Kreisverband Wittmund e.V. vorliegen, werden dem entsendenden Unternehmen die Kosten in Rechnung gestellt.
5. Sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern, so wird dem Unternehmen des/der betrieblichen Ersthelfer/s die Kosten in Rechnung gestellt.
6. Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.
3. Teilnahmebescheinigungen
1. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften im Original vorliegt.
2. Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgegeben.
4. Inhouse-Lehrgänge
1. Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen voraus. Es können maximal 15 Personen teilnehmen.
2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird dem Auftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
3. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 qm haben, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, 15 Personen theoretisch und praktisch zu schulen. Stromquellen müssen vorhanden sein.
5. Stornierungen
1. Bis 10 Werktage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Inhouse-Lehrgänge und Unternehmens-Lehrgänge kostenlos möglich.
2. Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 50% der Kursgebühr an.
3. Unter 3 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 100% der Kursgebühr an.
4. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Kosten.
5. Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100% an.
6. Als Berechnungsgrundlage für stornierte Inhouse- und Unternehmens-Lehrgänge dient die angemeldete Teilnehmerzahl.
6. Kursabsage durch den DRK Kreisverband Wittmund e.V.
1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung des Ausbilders, kann ein Lehrgang durch den DRK Kreisverband Wittmund e.V. abgesagt werden. Es wird anschließend zeitnah ein Ersatztermin angeboten werden. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche bestehen nicht.
7. Nebenabreden
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
8. Datenschutz
1. Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
9. Sonstiges
1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wittmund.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.