Die Haushaltshilfen der DRK-Sozialstation
Bettina Fejes
Pflegedienstleitung
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Fax: 04462 23510
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DRK-Sozialstation Wittmund gGmbH
Finkenburgstraße 9
26409 Wittmund
Wohnung, Einkauf, Wäsche, Garten – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten. Das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) unterstützt durch hauswirtschaftliche Hilfen.
Was sind Haushaltshilfen?
Die Haushaltshilfen umfassen alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B. Einkaufen, Essenzubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe kann durch folgende Leistungsträger gewährt werden:
- Die gesetzliche Krankenversicherung (§ 38, § 23, § 24, § 41 SGB V)
- Die gesetzliche Unfallversicherung (§ 42 SGB VII)
- Die gesetzliche Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI)
- Die Sozialhilfe (§ 70 SGB XII)
Wann kann ich Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
Die Haushaltshilfe kann in Anspruch genommen werden:
- während einer Krankenhausbehandlung
- während einer medizinischen Vorsorgeleistung
- während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme
- während einer Mutter-Kind-Kur
aber nur, wenn die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann.
- während Schwangerschaft und Entbindung.
- Die Haushaltshilfe kann auch in Anspruch genommen werden, wenn für Sie ein Pflegegrad zugrunde liegt. (Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI)