Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Bettina Fejes
Pflegedienstleitung
Tel.: 04462 4030
Tel.: 04462 5414-40
Fax: 04462 23510
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de
DRK-Sozialstation Wittmund gGmbH
Finkenburgstraße 9
26409 Wittmund
Was ist Verhinderungspflege?
Sollte eine private Pflegeperson über einen gewissen Zeitraum hinweg verhindert sein, kommt die Pflegekasse für die Kosten einer Vertretung auf. Dabei kann die Vertretung durch eine andere private Person, wobei z.B. der Dienstausfall der Person erstattet werden kann, oder durch einen Pflegedienst stattfinden.
Für welchen Zeitraum kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Diese Zeit kann frei über das Jahr verteilt werden, sodass ja nach persönlichem Bedarf möglich wäre z. B. 6 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen oder auch nur ein paar Stunden jede Woche.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können muss der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzen und von der zu vertretenen Person mindestens bereits 6 Monate gepflegt worden sein.
Wie viel Geld zahlt die Pflegekasse?
Pro Jahr stellt Ihre Pflegekasse Ihnen bis zu 1612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Sollten Sie in diesem Jahr keine oder nur teilweise Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, können Sie bis zu 50% des Kurzzeitpflegegeldes für die Verhinderungspflege verwenden. Mit zusätzlich 806 € können Sie einen Gesamtbetrag von bis zu 2418 € errreichen.
Wird Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter gezahlt?
Nehmen Sie an einem Tag weniger als 8 Stunden Verhinderungspflge in Anspruch wird Ihnen weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. Benötigen Sie mehr als 8 Stunden wird Ihnen für diesen Tag nur die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt.